Die Bundesregierung möchte arbeitssuchenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Umschulung erleichtern und hat deshalb im Jahr 2016 beschlossen, erfolgreich abgelegte Prüfungen mit Weiterbildungsprämien von bis zu 2.500 € zu honorieren. Hiervon betroffen sind auch Vorbereitungsmaßnahmen zur Externenprüfung.
A) Gesetzliche Grundlage
In § 131a Abs. 3 SGB III „Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung“ ist geregelt, dass „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist“ (Regelausbildungsdauer), Anspruch auf Weiterbildungsprämien haben.
B) Voraussetzungen
Ein Anspruch auf die Prämie besteht, wenn die abschlussorientierte Weiterbildung bis 31.12.2023 begonnen wurde und die Qualifizierung mit einem Berufsabschluss erfolgreich beendet wird.
C) Zielgruppe der DAA Böblingen
Begünstigt sind Teilnehmer und Teilnehmerinnen der
- Kaufmännischen Umschulungen
- Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung
D) Höhe der Weiterbildungsprämie
- 1.000 € Prämie nach Bestehen einer geregelten IHK-Zwischenprüfung, für die ein Zwischenzeugnis durch die prüfende Kammer ausgestellt wird. Interne Zwischenprüfungen sind nicht prämienrelevant.
- 1.500 € Prämie nach Bestehen der IHK-Abschlussprüfung
E) Auszahlungsverfahren
Die Prämie wird gegen Nachweis (Zeugnis der zuständigen Kammer) von der Agentur für Arbeit direkt an die Teilnehmer einer der genannten Maßnahmen ausgezahlt. Im Zweifelsfall wenden sich Anspruchsberechtigte bitte direkt an ihren/ihre BeraterIn bei der Agentur für Arbeit.