Einsatzbereiche
Das 2014 neu geordnete Berufsbild stellt einen der sogenannten kaufmännischen Querschnittsberufe dar. Weil es keinerlei Branchen oder aufgabenspezifische Schwerpunkte beinhaltet, eröffnen sich außerordentlich vielfältige Einsatzmöglichkeiten.
Einsatzbereiche sind z. B.:
- Industrieunternehmen
- Handel, Hotel und Gaststättengewerbe, Tourismus
- Dienstleistungsunternehmen
- Verkehrs- und Transportunternehmen
- Interessenvertretungen, Verbände, Organisationen
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung
- … und viele andere
Aufgabenbereiche
In der Praxis gibt es eine Vielzahl interessanter Aufgaben und Arbeitsbereiche:
- Allgemeine Verwaltung
- Buchhaltung, Kostenrechnung
- Personalwesen, Entgeltabrechnung
- Einkauf, Lagerwirtschaft
- Organisation
- Assistenz der Geschäftsführung
- Qualitätsmanagement
- … und viele andere
Lerninhalte
Ihre Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan dieses Berufsbildes.
Fachqualifikationen
- Beschaffung von Material und externen Dienstleistungen
- Informationsmanagement
- Informationsverarbeitung
- Bürowirtschaftliche Abläufe
- Koordinations- und Organisationsaufgaben
Kernqualifikationen
- Geschäftsprozesse
- Kundenbeziehungsprozesse
- Auftragsbearbeitung und Nachbereitung
- Beschaffung von Material und externen Dienstleistungen
- Personalbezogene Aufgaben
- Kaufmännische Steuerung
Wahlqualifikationen
- Auftragssteuerung und -koordination
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
- Einkauf und Logistik
- Personalwirtschaft
- Marketing und Vertrieb
- Assistenz und Sekretariat
- Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Bei Ausbildungsbeginn müssen 2 Wahlqualifikationen festgelegt werden.
Lehrgangsdauer in Voll- oder Teilzeit
Lehrgangsdauer in Vollzeit
24 Monate in Vollzeit - täglich 08:00 bis 15:45 Uhr
Lehrgangsdauer in Teilzeit
36 Monate in Teilzeit - täglich 08:00 bis 12:45 Uhr
Während der Lehrgangsdauer sind neben der theoretischen Schulung zwei betriebliche Praktika vorgesehen.
Kostenübernahme
Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich:
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr