Aufgabengebiete
Das 1991 neu geordnete Berufsbild stellt einen der sogenannten kaufmännischen Querschnittsberufe dar. Weil es keinerlei Branchen oder aufgabenspezifische Schwerpunkte beinhaltet, eröffnen sich außerordentlich vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Einsatzgebiete sind z.B.
- Industrieunternehmen
- Speditionen
- Handelsunternehmen
- Verkehrs- und Transportunternehmen
- Logistikdienstleister
- ... und viele andere
Aufgabenbereiche
Zum Aufgabenspektrum gehören beispielsweise Bestandskontrollen, das Erstellen von Ladelisten oder die Bearbeitung von Versand- und Begleitpapieren. Ferner werden an die Fachkraft für Lagerlogistik allgemeinere bzw. abstraktere Anforderungen gestellt, so zum Beispiel der Umgang mit EDV-Systemen, Kenntnisse der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Durch die Neugruppierung des Berufsbildes und die Verknüpfung mit den kaufmännischen Berufen wird auch der Umgang mit Lagerkennziffern und Grundbegriffen der Buchführung erwartet. Diese Inhalte ermöglichen der Fachkraft für Lagerlogistik eine komplette Berechnung eines Lagers. Dies wird benötigt, um die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit des Lagers zu prüfen und zu steuern.
Lerninhalte
Ihre Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan dieses Berufsbildes.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation
- Logistische Prozesse, qualitätssichernde Maßnahmen
- Einsatz von Arbeitsmitteln
- Annahme von Gütern
- Lagerung von Gütern
- Kommissionierung und Verpackung von Gütern
- Versand von Gütern
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Zusatzqualifikationen:
- In die Umschulung integrieren wir die Ausbildung zum Staplerführer (Gabelstaplerschein)
Dauer und Förderung
Die Lehrgangsdauer richtet sich nach den IHK-Prüfungsterminen und den individuellen Voraussetzungen.
Die Durchführung ist in Voll- und Teilzeit möglich
Unterrichtszeiten
Vollzeit: 08:00 bis 15:45 Uhr
Teilzeit: 08:00 bis 11:45 Uhr
Eine Übernahme der Kosten ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich durch:
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr