Einsatzbereiche
Das 2014 neu geordnete Berufsbild stellt einen der sogenannten kaufmännischen Querschnittsberufe dar. Weil es keinerlei Branchen oder aufgabenspezifische Schwerpunkte beinhaltet, eröffnen sich außerordentlich vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Einsatzgebiete sind z.B.
- Industrieunternehmen
- Handel Hotel und Gaststättengewerbe, Tourismus
- Dienstleistungsunternehmen
- Verkehrs- und Transportunternehmen
- Interessenvertretungen, Verbände, Organisationen
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung ... und viele andere.
Aufgabenbereiche
Welche Aufgaben wartet als Kaufmann/-frau für Büromanagement auf mich? In der Praxis gibt es eine Vielzahl interessanter Aufgaben und Arbeitsbereiche:
- Allgemeine Verwaltung
- Buchhaltung, Kostenrechnung
- Personalwesen, Entgeltabrechnung
- Einkauf, Lagerwirtschaft
- Organisation
- Assistenz der Geschäftsführung
- Qualitätsmanagement ... und viele andere
Lehrgangsinhalte
Ihre Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan dieses Berufsbildes.
Kernqualifikationen
- Büroprozesse
- Informationsmanagement
- Informationsverarbeitung
- Bürowirtschaftliche Abläufe
- Koordinations- und Organisationsaufgaben
- Geschäftsprozesse
- Kundenbeziehungsprozesse
- Auftragsbearbeitung und Nachbereitung
- Beschaffung von Material und externen Dienstleistungen
- Personalbezogene Aufgaben
- Kaufmännische Steuerung
Wahlqualifikationen (Bei Ausbildungsbeginn müssen 2 Wahlqualifikationen festgelegt werden)
- Auftragssteuerung und -Koordination
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Kaufmännische Abläufe im KMU
- Einkauf und Logistik
- Personalwirtschaft
- Marketing und Vertrieb
- Assistenz und Sekretariat
- Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
- Verwaltung und Recht
- Öffentliche Finanzwirtschaft
Lehrgangsdauer
Die Lehrgangsdauer richtet sich nach den IHK-Prüfungsterminen und den individuellen Voraussetzungen.
Die Durchführung ist in Voll- und Teilzeit möglich
Unterrichtszeiten
Vollzeit: 08:00 bis 15:45 Uhr
Teilzeit: 08:00 bis 11:45 Uhr
Eine Übernahme der Kosten ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich durch:
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr